Hilfe für die Opfer von Verkehrsunfällen
 

Version française

211x158Opfer eines Unfalles ?

Die Autoversicherungsgesellschaften, Mitglieder der ACA, mussten feststellen, dass die Unfallopfer oft in der Unwissenheit der Entschädigungsverfahren sind, die von diesen selben Versicherungsgesellschaften geschaffen wurden.

Der grosse Grundsatz ist hier, dass jedes unschuldige Opfer eines Verkehrsunfalls immer einen Ansprechpartner, einen Versicher oder einen Organismus finden wird, der von den Versicherungsgesellschaften ins Leben gerufen wurde, um es zu entschädigen.

Die Verfahren sind komplex, aber durch die nachfolgenden Beispiele klar formuliert.

Für jede weitere Auskunft hat die ACA eine spezifische Telefonleitung und eine E-mail adresse installiert:

Ihre Autoversicherungsgesellschaft erbringt denselben Dienst.

Verkehrunfall in Luxemburg

Das verantwortliche Fahrzeug trägt ein luxemburgisches Kennzeichen

Der Verantwortliche ist versichert

Der einfachste Fall. Sie sind Opfer eines Verkehrsunfalls auf dem Gebiet des Großherzogtums Luxemburg und das verantwortliche Fahrzeug trägt ein luxemburgisches Kennzeichen (Nummernschild). Sie können entweder den Unfallverursacher selbst haftbar machen oder aber Sie wenden sich gegen seinen Versicherer; dieser ist in jedem Fall zahlungsfähig und kennt die nötigen Entschädigungsmechanismen. Ihr Versicherer wird sich mit allen Formalitäten befassen!

Der Verantwortliche ist nicht versichert

Sie sind Opfer eines Verkehrsunfalls auf dem Gebiet des Großherzogtums Luxemburg. Das verantwortliche Fahrzeug trägt ein luxemburgisches Kennzeichen, ist aber nicht versichert. Die Nicht-Versicherung ist ein strafrechtliches Delikt, doch das unschuldige Opfer soll nicht unter diesem Umstand leiden.
Deshalb werden Sie vom "Fonds de Garantie Automobile " entschädigt, dem sämtliche KFZ-Versicherer angehören müssen (anschliessend wird sich der "Fonds de Garantie Automobile" gegen den schuldigen Fahrer wenden). Der Fonds de Garantie Automobile wird sie entschädigen!

Der Verantwortliche hat die Flucht genommen

Sie sind Opfer eines Verkehrsunfalls auf dem Gebiet des Großherzogtums Luxemburg. Das verantwortliche Fahrzeug hat die Flucht genommen. Die Fahrerflucht ist ein Strafvergehen, doch das unschuldige Opfer soll nicht unter diesem Umstand leiden. Der Fonds de Garantie Automobile wird Ihnen Ihren körperlichen Schaden, unter der Bedingung, daß Sie das Eingreifen des unidentifizierten Fahrzeugs beweisen können, entschädigen. Der Fonds de Garantie Automobile wird sie entschädigen!

 

Das verantwortliche Fahrzeug ist im Ausland immatrikuliert

Sie sind Opfer eines Verkehrsunfalls auf dem Gebiet des Großherzogtums Luxemburg. Das schuldige Fahrzeug trägt ein ausländisches KFZ-Kennzeichen. Als unschuldiges Opfer brauchen Sie sich nur an das Luxemburgische Büro der KFZ-Versicherer zu wenden, dem ebenfalls alle KFZ-Versicherer angehören. Das luxemburgische Büro der Versicherungsagenten gegen die Kraftfahrzeugunfälle wird sich um alles kümmern!

Unfälle im Ausland

Sie sind Opfer eines Verkehrsunfalls in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (z.B. in Frankreich). Um Entschädigung zu erhalten, mußten Sie bis jetzt den Versicherer des fehlerhaften Fahrzeugs im Ausland betätigen. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Sie können von jetzt an Entschädigung in Ihrem Wohnland erhalten. Jeder europäische Autoversicherer muß in der Tat einen Schadenregulierungsbeauftragten in allen anderen europäischen Staaten benennen. Falls ein solcher Beauftragter nicht ernannt worden sein sollte oder falls er keine motivierte Antwort auf Ihren Entschädigungsantrag gegeben haben sollte, können Sie sich zu Zwecken der Entschädigung an den Fonds de Garantie Automobile wenden.

 
Adresse: 75, rue de Mamer L-8081 Bertrange Telefon: (+352) 4421-4421 E-Mail: ava@aca.lu